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Firmendialog / LeistungenVorsorge im Unternehmen

Betriebliche Altersversorgungeinfach erklärt.

Bei der betrieblichen Altersversorgung, kurz bAV, wird zusätzliche Altersvorsorge über das Arbeitsverhältnis organisiert. Sie kann vom Arbeitgeber, durch Entgeltumwandlung oder gemeinsam finanziert werden.

✓ Persönliche Ansprechpartnerin✓ Unverbindliche Einordnung✓ Keine pauschale Empfehlung
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Kurz erklärt

Worum geht es konkret?

Beschäftigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Für Arbeitgeber sind neben dem Versorgungskonzept auch Zuschussregeln, Dokumentation, Kommunikation und laufende Verwaltung wichtig. Tarifverträge und bestehende Zusagen sind zu berücksichtigen.

Typische Beispiele

So kann das Thema in der Praxis aussehen.

01

Entgeltumwandlung

Ein vereinbarter Teil des Bruttoentgelts wird für die betriebliche Altersversorgung verwendet.

02

Arbeitgeberfinanziert

Das Unternehmen zahlt Beiträge zusätzlich zum Gehalt nach einem festgelegten Modell.

03

Mischfinanzierung

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge werden innerhalb eines Konzepts kombiniert.

04

Bestehende Zusagen

Historisch gewachsene Verträge können erfasst und strukturiert verwaltet werden.

Der Ablauf

In drei verständlichen Schritten.

1

Rahmen prüfen

Tarifbindung, Zusagen, Mitarbeiterstruktur und Ziele aufnehmen.

2

Konzept auswählen

Durchführungsweg, Finanzierung, Zuschüsse und Verwaltung einordnen.

3

Team informieren

Mitarbeitende erhalten verständliche Informationen und persönliche Antworten.

Für ein gutes Erstgespräch

Diese Angaben helfen bei der Vorbereitung.

Sie müssen noch nicht alles vollständig vorliegen haben. Blerta klärt mit Ihnen, was wirklich benötigt wird.

  • Tarifbindung oder Betriebsvereinbarungen
  • Vorhandene bAV-Verträge
  • Arbeitgeberzuschuss und Budget
  • Eintritt, Austritt und Arbeitgeberwechsel
Häufige Fragen

Vor dem Gespräch verständlich beantwortet.

Muss der Arbeitgeber eine bAV anbieten?+

Beschäftigte haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Die konkrete Umsetzung hängt unter anderem von Tarifverträgen und Durchführungsweg ab.

Gibt es einen Arbeitgeberzuschuss?+

Bei Entgeltumwandlung ist grundsätzlich ein Zuschuss von 15 Prozent vorgesehen, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Besonderheiten sind zu prüfen.

Was passiert beim Arbeitgeberwechsel?+

Das hängt von Durchführungsweg, Zusage und neuem Arbeitgeber ab und sollte vorab erklärt werden.

Weiterführende Informationen:BMAS: FAQ zur Betriebsrente
BJ
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