Entgeltumwandlung
Ein vereinbarter Teil des Bruttoentgelts wird für die betriebliche Altersversorgung verwendet.
Bei der betrieblichen Altersversorgung, kurz bAV, wird zusätzliche Altersvorsorge über das Arbeitsverhältnis organisiert. Sie kann vom Arbeitgeber, durch Entgeltumwandlung oder gemeinsam finanziert werden.

Beschäftigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Für Arbeitgeber sind neben dem Versorgungskonzept auch Zuschussregeln, Dokumentation, Kommunikation und laufende Verwaltung wichtig. Tarifverträge und bestehende Zusagen sind zu berücksichtigen.
Ein vereinbarter Teil des Bruttoentgelts wird für die betriebliche Altersversorgung verwendet.
Das Unternehmen zahlt Beiträge zusätzlich zum Gehalt nach einem festgelegten Modell.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge werden innerhalb eines Konzepts kombiniert.
Historisch gewachsene Verträge können erfasst und strukturiert verwaltet werden.
Tarifbindung, Zusagen, Mitarbeiterstruktur und Ziele aufnehmen.
Durchführungsweg, Finanzierung, Zuschüsse und Verwaltung einordnen.
Mitarbeitende erhalten verständliche Informationen und persönliche Antworten.
Sie müssen noch nicht alles vollständig vorliegen haben. Blerta klärt mit Ihnen, was wirklich benötigt wird.
Beschäftigte haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Die konkrete Umsetzung hängt unter anderem von Tarifverträgen und Durchführungsweg ab.
Bei Entgeltumwandlung ist grundsätzlich ein Zuschuss von 15 Prozent vorgesehen, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Besonderheiten sind zu prüfen.
Das hängt von Durchführungsweg, Zusage und neuem Arbeitgeber ab und sollte vorab erklärt werden.
Kein Callcenter und keine Warteschlange. Blerta hört sich Ihre Situation an, beantwortet Fragen und ordnet mit Ihnen den nächsten sinnvollen Schritt ein.