Zahnersatz
Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen können unterschiedlich berücksichtigt werden.
Eine Zahnzusatzversicherung kann Eigenanteile für bestimmte Zahnbehandlungen ergänzen. Entscheidend sind die tatsächlichen Tarifbedingungen und nicht nur eine auffällige Erstattungsquote.

Geprüft werden sollten Zahnersatz, Implantate, Inlays, Behandlung, Prophylaxe, Höchstgrenzen in den ersten Jahren sowie der Umgang mit bereits angeratenen Behandlungen.
Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen können unterschiedlich berücksichtigt werden.
Definitionen, Erstattung und Begrenzungen unterscheiden sich je nach Tarif.
Professionelle Zahnreinigung oder weitere Vorsorge kann enthalten sein.
Viele Tarife begrenzen Erstattungen in den ersten Versicherungsjahren.
Gewünschte Leistungen und Sicherheitsbedürfnis bestimmen.
Fehlende Zähne und angeratene Behandlungen wahrheitsgemäß angeben.
Erstattung, Summengrenzen, Wartezeiten und Fragen prüfen.
Sie müssen noch nicht alles vollständig vorliegen haben. Blerta klärt mit Ihnen, was wirklich benötigt wird.
Nein. Prozentangaben können Vorleistungen der Krankenkasse einschließen. Tarifgrenzen bleiben relevant.
Laufende oder bereits angeratene Behandlungen sind häufig ausgeschlossen. Maßgeblich sind die konkreten Bedingungen.
Das ist tarifabhängig. Auch Tarife ohne Wartezeit können anfängliche Leistungsstaffeln enthalten.
Kein Callcenter und keine Warteschlange. Blerta hört sich Ihre Situation an, beantwortet Fragen und ordnet mit Ihnen den nächsten sinnvollen Schritt ein.