Betriebshaftpflicht
Für betriebliche Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten, soweit sie vom Vertrag umfasst sind.
Betriebsversicherungen sind kein einzelnes Produkt. Sie bestehen aus Bausteinen, die zu Tätigkeit, Größe, Ausstattung und Haftungsrisiken Ihres Unternehmens passen sollten.

Gemeinsam wird geprüft, welche Schäden Ihr Unternehmen selbst tragen kann und welche Risiken abgesichert werden sollten. Entscheidend ist nicht möglichst viel Schutz, sondern eine nachvollziehbare Auswahl ohne unnötige Überschneidungen.
Für betriebliche Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten, soweit sie vom Vertrag umfasst sind.
Für Einrichtung, Waren, Maschinen oder technische Ausstattung bei vereinbarten Gefahren.
Kann laufende Belastungen nach einem versicherten Schaden berücksichtigen.
Je nach digitaler Abhängigkeit und Branche können weitere Bausteine relevant sein.
Tätigkeit, Standorte, Werte und typische Schadenwege erfassen.
Bestehende Verträge, Summen, Ausschlüsse und Überschneidungen einordnen.
Existenzielle Risiken zuerst besprechen und Ergänzungen nachvollziehbar auswählen.
Sie müssen noch nicht alles vollständig vorliegen haben. Blerta klärt mit Ihnen, was wirklich benötigt wird.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Tätigkeit, Rechtsform, Werte und Haftungsrisiken bestimmen den Bedarf.
Ja. Vor Änderungen werden vorhandene Verträge strukturiert gesichtet und eingeordnet.
Nein. Das Gespräch dient zunächst der Einordnung Ihrer Situation.
Kein Callcenter und keine Warteschlange. Blerta hört sich Ihre Situation an, beantwortet Fragen und ordnet mit Ihnen den nächsten sinnvollen Schritt ein.